Wann sind Ausschlüsse von Kombinationen von Merkmalsausprägungen sinnvoll?

Während der Kunde häufig den Wunsch nach Ausschluss ‘irrelevanter’ oder ‘trivialer’ Produktalternativen aus dem Conjoint-Design wünscht, ist, vom methodischen Standpunkt aus gesehen, jeder Ausschluss schädlich und möglichst zu vermeiden.

Technisch betrachtet, führen Ausschlüsse in der Regel zu unerwünschten Abflachungen der Nutzenwertverläufe der betroffenen Attribute. Das gilt gerade, wenn man niedrige Preise mit ‘guten’ Produkten und, umgekehrt, hohe Preise mit ‘schlechten’, weil einfachen Produkten ausschließt. Dem Betrachter oder dem Probanden erscheinen diese Produktentscheidungen zwar als trivial (Warum sollte man ein teureres Produkt wählen, wenn daneben ein besseres Produkt zu einem günstigeren Preis angeboten wird?), der Computer bzw. die Auswertungssoftware braucht diese Informationen aber, um adäquate Nutzenwerte berechnen zu können. Fehlen diese, kommen falsche Schätzungen zustande.

Ausschlüsse sollten auch keine ‘realen’ Marktverhältnisse widerspiegeln wollen. So könnten Produkte, die es heute (noch) nicht gibt, morgen von jemandem (oder von einem selbst!) angeboten werden.

Einzig, wo es darum geht, logische Unvereinbarkeiten zu vermeiden, sollten Ausschlüsse zwischen den Ausprägungen von Merkmalen definiert werden. Das wird in der Praxis jedoch eher selten vorkommen.